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Es gibt eine ordentliche und eine außerordentliche Mitgliedschaft.

- Ein ordentliches Mitglied beteiligt sich an der Vereinsarbeit - sowohl an der musikalischen als auch an der organisatorischen Arbeit. Ein ordentliches Mitglied darf bei den Konzerten mitspielen und hat ein Stimmrecht bei der Generalversammlung.

- Ein außerordentliches Mitglied ist nur ein*e finanzielle*r Unterstützer*in. Sie sind weder wahlberechtigt noch stimmberechtigt bei der Generalversammlung. 

Die Kosten decken einen Teil der Saalmiete sowie einen Teil der laufenden Kosten des Vereins. Wenn du Mitglied wirst, werden diese Kosten berücksichtigt.

Nein. Wir sind ein gemeinnütziger Verein und können keine Gage ausbezahlen.

Der Austritt kann nur zum Monatsende erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden.



Mitgliedschaft